CDU/UWA-Koalition freut sich über die Entlastung von Eltern
Möglich werde dies, weil die CDU-geführte Hessische Landesregierung künftig 135,60 Euro pro Monat und Kind für eine sechsstündige beitragsfreie Kinderbetreuung der über Dreijährigen übernimmt und an die Kommunen zahlt, die diese Beitragsfreiheit in ihrem Bereich umsetzen. „Genau das tun wir mit den Beschlüssen über die neuen Satzungen und führen gleichzeitig die seit 2014/2015 nach dem Hessischen Kinderförderungsgesetz vorgeschriebenen Module ein“, erläutert CDU-Stadtverordneter Gerd Hebel, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Kultur, Sport und Vereinsförderung.
Im U3-Bereich, für den es keinen Landeszuschuss gibt und somit die Beitragsfreiheit nicht gelte, werden die seit 2009 unveränderten Gebühren moderat angepasst. Das 6-Stunden-Modul (07:01 bis 13:00 Uhr) koste wie bisher 160,- Euro, für die bis zu neunstündige Betreuung (07:01 bis 16:00 Uhr) werden künftig 210,- Euro und für bis zu zehn Stunden (07:01 bis 17:00 Uhr) 240,- Euro berechnet.
Entlastung gibt es im Ü3-Bereich: Hier wird wie von der CDU-geführten Landesregierung vorgesehen das 6-Stunden-Modul (07:01 bis 13:00 Uhr) beitragsfrei sein. Für bis zu neun Stunden Betreuung (07:01 bis 16:00 Uhr) werden 50,- Euro und für die bis zu elfstündige Betreuung (07:01 bis 18:00 Uhr) 80,- Euro. Bisher kostete die Kinderbetreuung in der Zeit von 7:30 bis 16:30 Uhr einheitlich 110,- Euro. Das dritte Kindergartenjahr war bereits durch die Landesregierung gefördert und beitragsfrei.
„Die neue Satzung setzt zentrale Festlegungen des Koalitionsvertrags von CDU und UWA um“, merkt Frank Jungk in der Sitzung der CDU-Fraktion am vergangenen Montag an. „Gebührenfreiheit für 6 Stunden Betreuung, mehr Flexibilität durch die gesetzlich vorgeschriebene Einführung von Modulen und die um zwei Stunden verlängerte Öffnungszeit kommt zum Beispiel Berufspendlern sehr entgegen.“ Wer das der bisherigen Betreuungszeit entsprechende 9-Stunden-Modul wähle, werde um 60,- Euro monatlich entlastet und selbst Familien, die die maximale Ü3-Betreuungszeit von elf Stunden wählen, würden künftig 30,- Euro weniger zahlen als zuvor für maximal neun Stunden, so Jungk abschließend.